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Erklärung zur Barrierefreiheit

Auf dieser Seite informiert Sie die Stadt Stadtoldendorf über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit dieser Website gem. § 9b NBGG. Diese Erklärung gilt für die Website der Stadt Stadtoldendorf unter www.ferienpass-stadtoldendorf.de. Ggfs. wird von anderen Domains/URL’s auf diese Website verlinkt.

Derzeit sind weite Teile dieser Website noch nicht mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) vereinbar. Die Website der Stadt Stadtoldendorf wird fortlaufend an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Wir bitten um Geduld, wir arbeiten derzeit daran, den Auftritt zu verbessern und an die Barrierefreiheit anzupassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@eschershausen-stadtoldendorf.de

Schlichtungsstelle

Sie können bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen, sollten Sie nicht innerhalb eines Monates auf Anforderung eine Rückmeldung vom Herausgeber dieser Website erhaten haben. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Stand: 01.07.2021